Systeme der BAV (Betriebliche Altersversorgung)
für Entgeltumwandlungen:
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Steuerfreiheit
| Steuerfreiheit von Umwandlungsbeiträgen | ||
|---|---|---|
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Pensionskasse | Zusammen bis 4% der BBG* plus 1.800 EUR (für Neuzusagen ab 2005 und falls § 40b EStG a. F. nicht genutzt wird) |
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Direktversicherung | |
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Unterstützungskasse | In der Höhe nahezu unbegrenzt, aber Angemessenheit beachten |
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Pensionszusage | |
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Pensionsfonds | Bis 4% der BBG* plus 1.800 Euro (s. Pensionskasse/Direktversicherung) |
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Arbeitszeitkonten |
Keine Begrenzung aber Angemessenheit beachten |
Sozialabgabenfreiheit
| Maximal begünstigte Beträge |
||
|---|---|---|
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Pensionskasse | Zusammen bis 4% der BBG* (max. 1.752 Euro bei § 40b EStG a. F., falls Umwandlung von Sonderzahlungen) |
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Direktversicherung | |
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Unterstützungskasse | Zusammen bis 4% der BBG* |
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Pensionszusage | |
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Pensionsfonds | Bis 4% der BBG* (s. Pensionskasse/Direktversicherung) |
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Arbeitszeitkonten |
Sozialversicherungsbeiträge müssen in einem Rückstellungskonto (SV-Luft) gebucht werden
|
* BBG: 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West)
in 2012 = 5.600 €
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