
Der Pflegefall trifft nicht
nur die ältere Generation, sondern gerade durch
Unfälle auch viele junge Menschen. Wie schafft es zum Beispiel
eine Familie, die finanziellen Folgen aufzufangen, wenn auf
Grund eines Verkehrsunfalls das Familienoberhaupt durch eine
Hirnverletzung zum Pflegefall wird?
Pflegebedürftig stellt Ihr Hausarzt fest.
Erfahren
Sie mehr.
Möchten Sie eine Pflegeversicherung auf
Basis der Kranken- oder Lebensversicherung?
Krankenversicherungsmodell:
Auf Grund der lebenslangen Beitragszahlung wird daraus ein
Anteil als Altersrückstellung angesammelt, um eine
Entlastung im Rentenalter zu schaffen.
Lebensversicherungsmodell:
Im Rahmen dieses Pflegerentenmodells werden neben den
Garantieleistungen auch eine nicht garantierte
Überschussbeteiligung angeboten. Diese kann verwendet werden,
um Fondsguthaben aufzubauen, eine verzinsliche Ansammlung zu erreichen
oder eine Erhöhung der Pflegerente zu erlangen. Durch die
Überschussbeteiligung bilden sich schon in den ersten Jahren
Rückkaufswerte.
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oder Online-Beratung
Möchten Sie eine prozentuale Beteiligung
an den Pflegekosten oder eine Rentenleistung?
Bei der prozentualen Beteiligung wird je nach Pflegestufe ein
Prozentsatz des vereinbarten Pflegetagegeldes geleistet (z. B. 25 % bei
Pflegestufe I).
Bei Verträgen mit einer festen Pflegerente
wird je nach Pflegestufe die vereinbarte Rente, z. B. bei
stationärer Pflege und der Pflegestufe II 460,50
€ (DKV Tarif PEK), fällig.
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Wer soll über den Pflegestatus
entscheiden? Medizinischer Dienst oder Hausarzt?
Für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit
haben die Spitzenverbände der Pflegekassen Richtlinien
erstellt, nach denen der Medizinische Dienst im Auftrag der
Pflegekassen nach § 18 SGB XI eine
Pflegebedürftigkeit prüft.
Pflegebedürftigkeit stellt Ihr Hausarzt fest!
Bei unserem Pflegehighlightprodukt erhalten die Hinterbliebenen bei
Tod, egal ob der Pflegefall eingetreten ist oder nicht, mindestens das
eingezahlte Geld zurück.
Die Pflegebedürftigkeit stellt nicht der medizinische Dienst
der Krankenkasse, sondern der Hausarzt Ihres Vertrauens nach einem
Punktesystem fest und darüber hinaus wird auch bei Demenz
geleistet.
Die Finanzierung der Pflegeabsicherung kann über laufende
Beiträge oder Einmalbeitrag erfolgen.
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Wollen Sie die Leistungen nach der GKV oder
erhöhte Leistungen bei Demenz?
Die gesetzlichen Leistungen bei Demenz sind stark begrenzt. So
kann ein Demenzkranker bei Zugrundelegung einer Pflegestufe max. 400
€ im Jahr erhalten. Ab dem 01.07.2008 können
Demenzkranke 200 € monatlich erhalten, ohne
Berücksichtigung einer Pflegestufe.
Im Rahmen der privaten Pflegerentenversicherung wird die
vereinbarte Rentenleistungen im Falle einer Demenzerkrankung
(z. B. Alzheimer) erbracht, unabhängig von der
Feststellung einer Pflegestufe.
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oder Online-Beratung
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