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Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

Der Pflegefall trifft nicht nur die ältere Generation, sondern gerade durch Unfälle auch viele junge Menschen. Wie schafft es zum Beispiel eine Familie, die finanziellen Folgen aufzufangen, wenn auf Grund eines Verkehrsunfalls das Familienoberhaupt durch eine Hirnverletzung zum Pflegefall wird? 

 

Pflegebedürftig stellt Ihr Hausarzt fest.
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Möchten Sie eine Pflegeversicherung auf Basis der Kranken- oder Lebensversicherung?

Krankenversicherungsmodell:

Auf Grund der lebenslangen Beitragszahlung wird daraus ein Anteil als Altersrückstellung angesammelt, um eine Entlastung im Rentenalter zu schaffen.

Lebensversicherungsmodell:

Im Rahmen dieses Pflegerentenmodells werden neben den Garantieleistungen auch eine nicht garantierte Überschussbeteiligung angeboten. Diese kann verwendet werden, um Fondsguthaben aufzubauen, eine verzinsliche Ansammlung zu erreichen oder eine Erhöhung der Pflegerente zu erlangen. Durch die Überschussbeteiligung bilden sich schon in den ersten Jahren Rückkaufswerte.

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Möchten Sie eine prozentuale Beteiligung an den Pflegekosten oder eine Rentenleistung?

Bei der prozentualen Beteiligung wird je nach Pflegestufe ein Prozentsatz des vereinbarten Pflegetagegeldes geleistet (z. B. 25 % bei Pflegestufe I).

Bei Verträgen mit einer festen Pflegerente wird je nach Pflegestufe die vereinbarte Rente, z. B. bei stationärer Pflege und der Pflegestufe II 460,50 € (DKV Tarif PEK), fällig.

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Wer soll über den Pflegestatus entscheiden? Medizinischer Dienst oder Hausarzt?

Für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit haben die Spitzenverbände der Pflegekassen Richtlinien erstellt, nach denen der Medizinische Dienst im Auftrag der Pflegekassen nach  § 18 SGB XI eine Pflegebedürftigkeit prüft.

Pflegebedürftigkeit stellt Ihr Hausarzt fest!

Bei unserem Pflegehighlightprodukt erhalten die Hinterbliebenen bei Tod, egal ob der Pflegefall eingetreten ist oder nicht, mindestens das eingezahlte Geld zurück.

Die Pflegebedürftigkeit stellt nicht der medizinische Dienst der Krankenkasse, sondern der Hausarzt Ihres Vertrauens nach einem Punktesystem fest und darüber hinaus wird auch bei Demenz geleistet.

Die Finanzierung der Pflegeabsicherung kann über laufende Beiträge oder Einmalbeitrag erfolgen.

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Wollen Sie die Leistungen nach der GKV oder erhöhte Leistungen bei Demenz?

Die gesetzlichen Leistungen bei Demenz sind stark begrenzt. So kann ein Demenzkranker bei Zugrundelegung einer Pflegestufe max. 400 € im Jahr erhalten. Ab dem 01.07.2008 können Demenzkranke 200 € monatlich erhalten, ohne Berücksichtigung einer Pflegestufe.

Im Rahmen der privaten Pflegerentenversicherung wird die vereinbarte Rentenleistungen im Falle einer Demenzerkrankung (z. B. Alzheimer) erbracht, unabhängig von der Feststellung einer Pflegestufe.

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