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Systeme der BAV (Betriebliche Altersversorgung)

Der Staat setzt auf private Initiative. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der BAV (Betrieblichen Altersversorgung) werden insgesamt fünf verschiedene Varianten der Betrieblichen Altersvorsorge begünstigt.
Die bekannteste und beliebteste Variante ist die Direktversicherung. Innerhalb vorgegebener Grenzen bleibt der Beitrag von Steuer- und Sozialabgaben verschont.

Die Vorteile im Überblick

  • Innerhalb vorgegebener Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei.
  • Wahlweise lebenslange Rentenzahlung oder einmalige Kapitalzahlung.
  • Geringer Aufwand bei hoher Sparleistung.
  • Rentenbeginn flexibel ab dem 60. Lebensjahr festlegbar.
  • Durch staatliche Förderung hohe Zusatzrente ohne finanzielle Mehrbelastung.

Verblüffend einfach und flexibel

Gerade wegen der Flexibilität ist und bleibt die Direktversicherung der Klassiker für die Durchführung der BAV. Wählen Sie das für Ihre Lebensplanung passende Konzept. Wir beraten Sie gerne.

Mit einer Direktversicherung sichern Sie sich für den Ruhestand Ihren gewohnten Lebensstandard. Denn Sie bekommen bei Ablauf eine lebenslange Rente, auf die Sie sich immer verlassen können.

Sie haben schon vorgesorgt? Über die Direktversicherung können Sie Ihren Aufwand optimieren. Wir beraten Sie hierzu gerne.

für Entgeltumwandlungen:

Bitte auswählen:

Steuerfreiheit

Steuerfreiheit von Umwandlungsbeiträgen
Pensionskasse Pensionskasse Zusammen bis 4% der BBG*

plus 1.800 EUR
(für Neuzusagen ab 2005 und falls § 40b EStG a. F. nicht genutzt wird)
Direktversicherung Direktversicherung
Unterstützungskasse Unterstützungskasse In der Höhe nahezu unbegrenzt, aber Angemessenheit beachten
Pensionszusage Pensionszusage
Pensionsfonds Pensionsfonds Bis 4% der BBG*
plus 1.800 Euro
(s. Pensionskasse/Direktversicherung)
Arbeitszeitkonten Arbeitszeitkonten

Keine Begrenzung  aber Angemessenheit beachten

Sozialabgabenfreiheit

Maximal begünstigte Beträge
Pensionskasse Pensionskasse Zusammen bis 4% der BBG*

(max. 1.752 Euro bei § 40b EStG a. F., falls Umwandlung von Sonderzahlungen)
Direktversicherung Direktversicherung
Unterstützungskasse Unterstützungskasse Zusammen bis 4% der BBG*
Pensionszusage Pensionszusage
Pensionsfonds Pensionsfonds Bis 4% der BBG*
(s. Pensionskasse/Direktversicherung)
Arbeitszeitkonten Arbeitszeitkonten

  

Sozialversicherungsbeiträge müssen in einem Rückstellungskonto (SV-Luft) gebucht werden

 

* BBG: 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West)

  in 2012 = 5.600 €