Private Haftpflichtversicherung

Ein Missgeschick kann jedem passieren!

Wer einen Schaden verursacht, muss ihn wieder gut machen…

Ihre Vorteile im Überblick

  • 50 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und 20 Mio. € je geschädigte Person
  • Weltweiter Schutz
  • Monatliches Kündigungsrecht

Leistungshighlights

  • Neuwertentschädigung bis zu 10.000 €
  • Schäden durch deliktunfähige Kinder (nicht im Single-Tarif)
  • Schäden an gemieteten, geliehenen und geleasten Sachen zu privaten Zwecken bis 10.000 €
  • Gefälligkeitsschäden
  • Verlust fremder Schlüssel bis zu 100.000 €

Übernahme der Vollkasko-Selbstbeteiligung bei fremden entgeltlich oder unentgeltlich genutzten Kfz (kein Leasing)

Häufige Fragen zum Thema „private Haftpflichtversicherungen“ 

Was ist eine private Haftpflichtversicherung?

Mit einer Privat-Haftpflichtversicherung sichern Sie sich als privater Versicherungsnehmer vor Schadensersatzforderungen Dritter.

Denn nach § 823 BGB ist jeder dazu verpflichtet Schadensersatz zu leisten, der „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt.“ 

Insbesondere bei Personenschäden, aber auch bei Sachschäden können Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe anfallen. Und die Haftung von Privatpersonen ist nach deutschem Recht grundsätzlich unbegrenzt. Damit eine kleine Unachtsamkeit im Alltag für Sie nicht gleich den finanziellen Ruin bedeuten muss, benötigen Sie also unbedingt eine private Haftpflichtversicherung. 

Die Privathaftpflicht kommt für die Schäden auf, die Sie oder Ihre Mitversicherten verursacht haben. Zudem ist sie auch eine Art passive Rechtsschutzversicherung. Denn sie prüft, ob die an Sie gestellten Schadensersatzforderungen überhaupt gerechtfertigt sind, und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab. 

Für wen ist eine private Haftpflichtversicherung sinnvoll?

Eine Privathaftpflicht ist für jeden Menschen sinnvoll. Sie ist sogar eine der wichtigsten Versicherungen, die Sie abschließen sollten. Schließlich können Missgeschicke jederzeit passieren – und gravierende Folgen haben. 

Laut § 823 des BGB sind Sie dazu verpflichtet, für fahrlässig verursachte Schäden mit Ihrem gesamten Privatvermögen zu haften. Und die Höhe der Schadensersatzforderungen kann vor allem bei Personenschäden in die Millionen gehen. Die private Haftpflichtversicherung zahlt diese Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.  

Ist eine private Haftpflichtversicherung verpflichtend?

Nein, Sie sind nicht gesetzlich verpflichtet, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Denn anders als zum Beispiel die KFZ-Haftpflichtversicherung ist die Privathaftpflicht keine Pflichtversicherung, sondern eine freiwillige Versicherung.  Allerdings ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung unbedingt zu empfehlen. Denn mit geringem Kostenaufwand können Sie sich vor hohen Schadensersatzforderungen schützen.

Welche Schäden deckt eine Privathaftpflicht grundsätzlich ab?

Mit einer privaten Haftpflichtversicherung sind Sie versichert, wenn Sie Dritte fahrlässig schädigen. Es werden folgende Schadenarten unterschieden. 

  • Personenschäden:
    Von einem Personenschaden spricht man, wenn ein Mensch durch ein Ereignis körperlich verletzt bzw. gesundheitlich geschädigt wird oder sogar stirbt. Für alle Verletzungen und gesundheitlichen Schädigungen, die Sie durch eine Unachtsamkeit zu verantworten haben, kommt die private Haftpflichtversicherung auf. Gezahlt werden müssen zum Beispiel Krankenhaus- und Behandlungskosten oder Schmerzensgeld.
  • Sachschäden:
    Ein Sachschaden liegt vor, wenn Sie einen Gegenstand beschädigen oder zerstören, der einer anderen Person gehört. Zum Beispiel wenn Sie versehentlich Ihr Getränk auf das Tablet Ihres Freundes verschütten, oder Sie helfen beim Umzug eines Freundes und lassen den Karton mit den teuren Weinflaschen fallen. 
    Wurde ein Gegenstand fahrlässig durch Sie beschädigt, dann zahlt Ihre Haftpflichtversicherung für dessen Reparatur. Ist er hingegen irreparabel zerstört, wird der Wert durch eine Geldzahlung erstattet.

     

    Achtung: Der Schaden entspricht nicht dem ursprünglichen Kaufpreis. Die Versicherung erstattet den sogenannten Zeitwert. Das heißt, der Wertverlust, der im Laufe der Zeit entsteht, wird abgezogen. Schließlich hat beispielsweise ein neuer Laptop einen höheren Wert als ein Gerät, das bereits seit Jahren in Betrieb ist.  

  • Vermögensschäden:
    Als Vermögensschäden werden Schäden bezeichnet, die nicht unmittelbar auf Sach- oder Personenschäden zurückzuführen sind. Man unterscheidet dabei „echte“ und „unechte“ Vermögensschäden. 
     
    „echte“ Vermögensschäden entstehen eher selten im privaten Rahmen. Wenn Sie Z.B. das Auto einer Person zuparken, diese Person einen wichtigen Termin verpasst und dadurch finanzielle Einbußen erleidet, handelt es sich um einen “echten” Vermögensschaden. 
     
    Bei „unechten“ Vermögensschäden ist bereits ein Personen- oder Sachschaden vorausgegangen, der den Geschädigten im späteren Verlauf um Einnahmen bringt – zum Beispiel, wenn der Geschädigte nicht zur Arbeit gehen kann und es zu Gehalteinbußen kommt. Oder wenn ein Geschädigter seiner selbständigen Tätigkeit vorübergehend nicht nachgehen kann, weil sein Arbeitsgerät beschädigt worden ist. Die Kosten für diese „unechten“ Vermögensschäden werden durch die private Haftpflichtversicherung übernommen.
  • Mietsachschäden:
    Mietsachschäden sind eine spezielle Art der Sachschäden. Sie betreffen Schäden in von Ihnen angemieteten Räumlichkeiten – von der eigenen Wohnung bis zum Festsaal für eine Geburtstagsfeier. Dazu gehören zum Beispiel Schäden an Türen, am Fußboden oder dem Waschbecken.Alle versehentlich verursachten Mietsachschäden übernimmt die Privathaftpflichtversicherung bis zur im Vertrag vereinbarten Schadenssumme.
Für welche Schäden kommt die Privathaftpflicht nicht auf?

Ob ein Schaden durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, ist grundsätzlich abhängig von zwei Voraussetzungen: Dass der Schaden fahrlässig verursacht wurde und dass ein Dritter zu Schaden gekommen ist.

Unser Produktportfolio im Bereich der Sachversicherung

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