Steuergeschenkrente
Vorsorgen und Steuern sparen als Basis für Ihren Ruhestand!
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Fondspolice einfach transparent
Sie finden sich im Altersvorsorgedschungel nicht zu Recht? Wissen nicht, wie Sie einfach Ihre Rente erhöhen können? Ich habe für Sie die Lösung!
Nutzen Sie die Steuervorteile der Rürup-Rente!
Die gesetzliche Rente ist kaum mehr als eine Grundabsicherung fürs Alter. Ihre Rentenlücke können Sie mit einer unserer Rürup-Renten schließen und dabei von den Steuervorteilen der Rürup-Förderung profitieren:
Derzeit werden Ihre Beiträge für die Rürup-Rente bis zu 92 % steuerlich berücksichtigt, ab 2025 sogar voll.
Dadurch können Sie aktuell bis maximal 92 % von 51.574 Euro für zusammen-veranlagte Eheleute oder Lebenspartner steuerlich geltend machen.
Für einzelveranlagte Personen liegt der Höchstbetrag bei maximal 92 % von 25.787 Euro.
Die Rentenzahlungen aus der Rürup-Rente unterliegen wie die gesetzliche Rente der nachgelagerten Besteuerung. Bei Rentenbeginn im Jahr 2021 unterliegen 81 % der Rente der Einkommensteuer (ggf. zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Renten, die ab dem Jahr 2040 beginnen, sind in vollem Umfang zu versteuern.
Stand: 01.01.2021
Ist die Rürup-Rente für mich geeignet?
Besser geeignet für …
... Selbstständige und Freiberufler ohne Pflichtversicherung in der Deutschen Rentenversicherung.
... Besserverdiener, die von einem attraktiven Steuervorteil profitieren möchten.
... Erwerbstätige kurz vor dem Renteneintritt als Sofortrente.
Weniger geeignet für …
... Personen ohne steuerpflichtiges Einkommen.
... Kunden, die während der Laufzeit auf ihr Kapital zugreifen wollen.
... Kunden, die bei Fälligkeit eine einmalige Kapitalzahlung anstreben.
Mehr dazu erfahren Sie bei den Beispielen.
Vorteile auf einen Blick
Steuerminderung
Ihre Beiträge sind steuermindernd: Machen Sie als einzelveranlagte Person 2021 bis zu 92 % von 25.787 Euro als Sonderausgabe steuerlich geltend. Für zusammenveranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner sind 92 % des Höchstbetrags von 51.574 Euro möglich.
Individuelle Vorsorge
Ihre Vorsorge können Sie individuell gestalten – mit den innovativen Vorsorgekonzepten von chancen- bis sicherheitsorientiert.
Erstaunlich
Je höher Ihr Steuersatz, desto höher die Förderung
Lebenslang
Mit der Basis-Rente schließen Sie Ihre Versorgungslücke – ein Leben lang
Unser Tipp:
Sofern Sie eine Steuererstattung erhalten, können Teile davon auch als Sonderzahlung eingesetzt werden, um Ihre Rente noch zu erhöhen – oder einfach um zusätzliche Liquidität zu erhalten!
Bereits im Jahr 2021 ist einer Steuerersparnis von 5.564 € möglich. Der Nettoaufwand reduziert sich von 1.200 auf 736 €.
Paul, 37 Jahre selbstständiger Architekt
Verheiratet, 1 Kind
Er möchte seine Frau über eine staatlich geförderte Altersvorsorge absichern. Ihre Rentenzahlung soll ebenso wie seine mit Vollendung des 67. Lebensjahres beginnen.
Eine sehr gute Lösung für Paul und seine Ehefrau ist die Basis-Rente (Rürup-Rente). Zusammen mit den Beiträgen zum Versorgungswerk der Architekten werden die Beiträge zur Basis-Rente steuerlich gefördert und bieten damit die Möglichkeit, den Staat in hohem Maße an der Altersvorsorge zu beteiligen:
Steuerersparnis mit der Basis-Rente für das Ehepaar im Jahr 2021
Monatsbeitrag 1.200 € x 12 Monate x 92 % steuerliche Anerkennung x 42 % persönlicher Spitzensteuersatz
5.564 €
Nettobeitrag
Jährlicher Beitrag minus Steuerersparnis (14.400 € – 5.564 €)
8.836 €
Rente für Pauls Frau
Die Ehefrau von Paul erhält aus der Basis-Rente eine lebenslange monatliche Rente von 3.585 €!
Im Jahr 2021 ist einer Steuerersparnis von 2.318 € möglich. Der Nettoaufwand für die monatlich gezahlten 500 € reduziert sich somit auf 307 €.
Lisa, 45 Jahre geschäftsführende Gesellschafterin
Ledig
Patrizia möchte sich eine staatlich geförderte Altersvorsorge bis zum Rentenbeginn mit 65 zulegen. Sie schöpft schon den Höchstbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge aus.
Eine sehr gute Lösung für Lisa ist die Basis-Rente (Rürup-Rente). Unter Berücksichtigung der Höchstbeiträge
werden ihre Beiträge zur Basis-Rente steuerlich gefördert und bieten damit die Möglichkeit, den Staat in hohem Maße an der Altersvorsorge zu beteiligen:
Steuerersparnis mit der Basis-Rente für Lisa im Jahr 2021
Monatsbeitrag 500 € x 12 Monate x 92 % steuerliche Anerkennung x 42 % persönlicher Spitzensteuersatz
2.318 €
Nettobeitrag
Jährlicher Beitrag minus Steuerersparnis (6.000 € – 2.318 €)
3.682 €
Rente für Lisa
Lisa erhält aus der Basis-Rente eine lebenslange monatliche Rente von 756 €!
Im Jahr 2021 ist einer Steuerersparnis von 2.318 € möglich. Der Nettoaufwand für die monatlich gezahlten 500 € reduziert sich somit auf 307 €.
Tom, 26 Jahre Solo-Selbständiger
Verheiratet, zwei Kinder
Tom möchte flexibel und steueroptimiert in eine insolvenzgeschützte Altersvorsorge bis zum Rentenbeginn mit 65 einzahlen.
Eine sehr gute Lösung für Tom ist die Basis-Rente (Rürup-Rente). Seine Beiträge zur Basis-Rente werden steuerlich gefördert und bieten damit die Möglichkeit, den Staat in hohem Maße an der Altersvorsorge zu beteiligen:
Steuerersparnis mit der Basis-Rente für Tom im Jahr 2021
Monatsbeitrag 500 € x 12 Monate x 92 % steuerliche Anerkennung x 42 % persönlicher Spitzensteuersatz
2.318 €
Nettobeitrag
Jährlicher Beitrag minus Steuerersparnis (6.000 € – 2.318 €)
3.682 €
Rente für Tom
Tom erhält aus der Basis-Rente eine lebenslange monatliche Rente von 1.215 €!
Im Jahr 2021 ist einer Steuerersparnis von 3.709 € möglich. Der Nettoaufwand für die monatlich gezahlten 800 € reduziert sich somit auf 491 €.
Marie, 40 Jahre gutverdienende Angestellte
Ledig
Marie plant mit 65 in Rente zu gehen und ist auf der Suche nach einer weiteren steueroptimierten Altersvorsorge.
Eine sehr gute Lösung für Marie ist die Basis-Rente (Rürup-Rente). Zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) werden die Beiträge zur Basis-Rente steuerlich gefördert und bieten damit die Möglichkeit, den Staat in hohem Maße an der Altersvorsorge zu beteiligen:
Steuerersparnis mit der Basis-Rente für Marie im Jahr 2021
Monatsbeitrag 800 € x 12 Monate x 92 % steuerliche Anerkennung x 42 % persönlicher Spitzensteuersatz
3.709 €
Nettobeitrag
Jährlicher Beitrag minus Steuerersparnis (9.600 € – 3.709 €)
5.891 €
Rente für Marie
Marie erhält aus der Basis-Rente eine lebenslange monatliche Rente von 1.778 €!
Meine Empfehlung
Die Basisrenten der Condor Lebensversicherung AG mit und ohne Garantie mit den Anlagestrategie EasyMix oder BlueMix.
FAQ / Fragen und Antworten zur Rürup / Basis-Rente
Was ist eine Rürup-Rente? Was ist eine Basis-Rente?
Die Rürup-Rente ist eine steuerlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Mit einer Rürup-Rente können Sie Ihre Rentenlücke schließen und dabei von Steuervorteilen profitieren.
Bei den meisten Gesellschaften heißt das Produkt Basisrente.
Wie unterscheidet sich die Rürup-Rente von der Riester-Rente?
Die Rürup-Rente fördert die private Altersvorsorge mit Steuervorteilen. Die Beiträge können (zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und landwirtschaftlichen Alterskassen) bis zu 92 % von 25.787 Euro (für Ledige) beziehungsweise bis zu 92 % von 51.574 Euro (für zusammenveranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner) im Jahr 2021 steuerlich geltend gemacht werden.
Die Riester-Rente fördert im Gegensatz dazu die Vorsorge mit Zulagen und möglichen Steuervorteilen – die Beiträge werden bis zu 2.100 Euro pro Jahr gefördert und steuerlich berücksichtigt.
Die beiden Produkte sind jeweils für einen unterschiedlichen Personenkreis besonders geeignet. Nähere Informationen dazu erhalten Sie gern von uns.
Wie wird die Rürup-Rente im Alter versteuert?
Die Rürup-Rente wird wie die Rente aus der Deutschen Rentenversicherung nachgelagert besteuert. Bis zum Jahr 2040 gilt eine Übergangsregelung, nach der nur ein Teil der Rente besteuert wird. Für jeden Rentnerjahrgang wird zunächst ein Besteuerungsanteil festgesetzt. 2021 liegt er bei 81 %. Das heißt, von 1.000 Euro Rente müssen 810 Euro versteuert werden.
Ab dem Folgejahr wird dann der nicht versteuerte Anteil (im Beispiel also die restlichen 190 Euro) lebenslang als Rentenfreibetrag festgesetzt. Regelmäßige Erhöhungen der Rente haben keine Auswirkungen auf die Höhe des Freibetrags.
Unterliegt die Rürup-Rente im Alter der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung?
Wird die Rürup-Rente ausgezahlt, müssen Sie davon keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abzweigen, soweit Sie Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Sind Sie hingegen freiwilliges Mitglied, besteht Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Beiträge sind allerdings gedeckelt: Im Jahr 2021 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung 4.837,50 Euro im Monat (58.050 Euro pro Jahr)
Sind Sie privat kranken- und pflegeversichert, dann sind Ihre Einnahmen aus der Rürup-Rente irrelevant. Ihre Beiträge richten sich hier ausschließlich nach dem Vertrag mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen.
Gerne beraten wir Sie ganz persönlich! Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
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In Ihrem Auftrag prüfen wir Versicherungsangebote auf Herz und Nieren und fügen die geeigneten Versicherungen zu einem individuellen Konzept zusammen.