„Der will nur spielen…“ - Warum eine Hundehalterhaftpflichtversicherung sinnvoll ist.

Deutschlandweit gibt es rund 35 Millionen Tiere, Tendenz steigend.

Mittlerweile lebt in fast jedem fünften Haushalt mindestens ein Hund.

Der Hund ist für Viele mehr als nur ein Haustier. Für Kinder wird er zum Spielpartner und ist aus dem Familienleben nicht mehr wegzudenken.

Meist ist der Hund artig und hört auf sein Herrchen/Frauchen. Aber gerade Welpen und junge Hunde knabbern gern mal an den Möbeln der Nachbarn oder erleichtern sich auf dem teuren Perserteppich des Freundes, wodurch hohe Schadenersatzansprüche entstehen können.

Doch auch ausgewachsene Hunde bergen ein enormes Schadenpotenzial.  Bei der „Jagd“ der Nachbarskatze über mehrere Grundstücke kann ein Kind umgestoßen und verletzt werden. Ein anderes Beispiel ist, wenn der Hund seinen Halter vor einem vermeidlich „bösen“ Fahrradfahrer schützen will, der Radfahrer dadurch stürzt und sich schwer am Kopf verletzt. Gerade Personenschäden können schnell in die hunderttausend Euro gehen.

Für welche Schäden haftet die Hundehalterhaftpflichtversicherung?

In der Hundehalterhaftpflichtversicherung sind genau solche Schäden versichert.

Möglich sind Deckungssummen von 20-50 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Auch Mietsachschäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen sind in den meisten Fällen über die Hundehaftplicht mitversichert.

Zu den versicherten Personen gehören auch der Freund oder Nachbar, der ab und zu mal auf den Hund aufpasst.

Wichtig! Schnappt der Hund mal nach der Hand des Hüters und entsteht dadurch ein Schaden, ist dieser Schaden nicht automatisch mitversichert. Deshalb sollte geprüft werden, ob der sogenannte „Hüterbiss“ mitversichert ist.

In welchen Bundesländern ist die Hundehalter-Haftpflichtversicherung bereits vorgeschrieben?

Niedersachsen, Hamburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein: In diesen sechs Bundesländern sind alle Hundehalter per Gesetz verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. In den meisten anderen Bundesländern müssen lediglich Halter bestimmter Hunderassen eine solche Versicherung vorweisen.

Für Listenhunde (Kampfhunde) gilt in fast allen Bundesländern eine Versicherungspflicht, wobei viele Versicherer bestimmte Hunde dieser Liste vom Versicherungsschutz ausschließen oder die Beiträge deutlich erhöhen.

Zu den Listenhunden gehören unter anderem:

    • American Pitbull-Terrier
    • American Staffordshire-Terrier
    • Bullmastiff
    • Bullterrier (alle Arten, wie z. B. Miniatur-Bullterier)
    • Dogo Argentino
    • Dogue de Bordeaux
    • Fila Brasileiro
    • Mastiff
    • Mastin Espanol
    • Mastino Neapolitano
    • Pitbull-Terrier
    • Rottweiler
    • Staffordshire-Terrier
    • Tosa Inu

Was bedeutet „Gefährdungshaftung“ im Zusammenhang mit der Hundehalterhaftpflichtversicherung?

Als Halter eines Hundes haften Sie unabhängig vom Verschulden, da von einem Hund potenziell eine Gefahr ausgeht.

Verursacht Ihr Hund einen Schaden, sind Sie automatisch aufgrund der Gefährdungshaftung, für diesen Schaden verantwortlich, unabhängig davon, ob Sie sich vollkommen korrekt verhalten haben. Dieses ist im § 833 Satz 1 BGB geregelt

Der Schutz einer Versicherung ist deshalb praktisch unverzichtbar.

Damit Sie nicht aufgrund einer kleinen Unachtsamkeit im schlimmsten Fall mit Ihrem gesamten Vermögen haften müssen, finden wir gern einen geeigneten Versicherungsschutz für Sie, mit dem Sie bestmöglich abgesichert sind.

PS: Sollte Ihr Rüde bei den Hundedamen besonders beliebt sein und es entstehen ausversehen kleine Hundebabys, sind ungewollte Deckakte auch über die Hundehaftpflicht versicherbar.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Ihr Jonas Meyer 

 

Autor

Jonas Meyer

Junior Consultant
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Jonas Meyer

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