Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte – es kommt auf das Kleingedruckte an!

Beamte werden in der Regel nicht „berufsunfähig“, sondern von ihrem Dienstherrn für dienstunfähig erklärt. Die Dienstunfähigkeitsklauseln (DU-Klausel) der einzelnen Versicherer unterscheiden sich doch teilweise entscheidend, wenn man sich das Kleingedruckte genauer anschaut.

Das Ratingunternehmen Franke und Bornberg hat die Anbieter einer DU-Klausel unter die Lupe genommen und folgendes festgestellt.

Dienstunfähigkeit ist nicht gleich Berufsunfähigkeit!

Wenn Beamte aufgrund Ihres Gesundheitszustandes dauernd unfähig sind, ihre Dienstpflichten zu erfüllen, »können« sie von ihrem Dienstherrn für dienstunfähig erklärt werden. Wann der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit ausspricht, kann er weitgehend frei entscheiden. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit (BU) ist für die Dienstunfähigkeit (DU) kein bestimmter Grad einer Einschränkung notwendig. Ein Vorteil ist es, wenn der Dienstherr „großzügig“ entscheidet und sich der BU-Versicherer dem Urteil anschließt. Im umgekehrten Fall wäre die Anwendung des BU-Begriffs „günstiger“.

Dienstunfähigkeit bei Beamten ein großer Vorteil?!

Im Allgemeinen gelten Beamte als bestens versorgt, wenn es um die Absicherung von Ruhestand oder Krankheit geht. Im Falle einer Dienstunfähigkeit gilt dieses grundsätzlich auch, jedoch erst nach einigen Jahren im Dienstverhältnis auf Lebenszeit. Als Beamte auf Widerruf oder Probe können sie ohne Versorgungsansprüche entlassen werden und in den ersten Jahren als Beamte auf Lebenszeit ist der Versorgungsanspruch begrenzt.

 Nur 18 Versicherer von DU-Klauseln für Beamte

Was bedeuten eigentlich die unterschiedlichen Klauseln?

Im nachfolgenden erläutere ich kurz die Besonderheiten der unterschiedlichen Klauseln.

  • Die unechte DU-Klausel:

Wenn in den Bedingungen folgendes geregelt ist, dann hat der Versicherer ein eigenes Prüfungsrecht.

 „Ist die versicherte Person aufgrund Krankheit, Verletzung des Körpers oder Kräfteverfalls zur Erfüllung ihrer Dienstpflicht nicht in der Lage und wurde sie deswegen wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt“.

Durch die „und“- Formulierung darf der Versicherer neben dem Vorliegen der Dienstunfähigkeit auch prüfen, ob die Beeinträchtigung zur Nichterfüllung der Dienstpflicht führt. Folge, der Versicherer kann zu einem anderen Ergebnis kommen als der Dienstherr. Das kann bedeuten, dass der Versicherer nicht leisten muss. 

  • Die Günstiger-Prüfung:

Für Beamte besteht auch die Möglichkeit, dass sie nach den BU-Bedingungen berufsunfähig sind. Auch wenn der Dienstherr sie nicht für dienstunfähig erklärt. Vorteilhaft ist hier diese Formulierung in den Bedingungen, wie zum Beispiel:

 „Bei Beamten liegt Berufsunfähigkeit auch vor, wenn …“.  In diesem Fall bedeutet das „auch“, dass auch eine 50%ige Berufsunfähigkeit zum Erhalt der Leistung ausreichen würde.

  • Beamtenanwärter und Beamte auf Probe:

Ein Sonderfall sind Beamtenanwärter und Beamte auf Probe. Hier gibt es nicht selten Ausschlüsse in den Bedingungswerken, die sich auch in einer zeitlichen Befristung der Leistung auf 24 oder 36 Monate ausdrücken. So bieten gerade einmal acht Versicherer diesen Beamtengruppen eine Dienstunfähigkeitsversicherung an.

  • Spezielle DU-Klausel:

Beamtengruppen, die zur Dienstausübung sehr spezielle Anforderungen erfüllen, wie zum Beispiel Polizeivollzugs- oder Feuerwehrbeamte, benötigen eine spezielle DU-Klausel in den Versicherungsbedingungen. Sind Beamte und Beamtinnen nicht mehr in der Lage, diese Anforderungen zu erfüllen, liegt eine spezielle Dienstunfähigkeit vor.
Die spezielle Dienstunfähigkeit erbringt Leistungen, wenn die versicherte Person spezielle Aufgaben ihres Dienstes aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Bei einem Polizeibeamten könnte, dass zum Beispiel der Fall sein, wenn die ordnungsgemäße Handhabung der Dienstwaffe nicht mehr gewährleistet ist. Bei Feuerwehrbeamten, wenn diese die Anforderungen an Atemschutzträger nicht mehr erfüllen können.

Fazit

In der Tabelle von Franke und Bornberg sind 10 Versicherer mit „echter“ und „eingeschränkt echter“ DU-Klausel. Darüber hinaus gibt es weitere Versicherer mit DU-Klausel, u.a. auch „unechten“ Klauseln. Die Ratingagentur Franke und Bornberg erklärt die Allianz zum allgemeinen Testsieger bei den Dienstunfähigkeitsversicherung.

Bei Fragen sprechen Sie mich gern hierzu an.

Bis bald,

Ihr Florian Filipovic

Autor

Florian Filipovic´

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