Geht mein Erspartes im Ruhestand für die Pflege drauf?

Die Geschichte von Werner (77) und seiner Frau Irmgard (79) ist traurig und erschreckend zu gleich. Sie zeigt einmal mehr das die soziale/gesetzliche Pflegeversicherung auch nach der Reform nicht ausreicht und nicht mehr als eine Teilkaskoversicherung ist.

Was ist genau passiert?

„Irmgard (79) ist schwer an Demenz erkrankt. Seit einem Jahr lebt sie in einem Pflegeheim. Sie bekommt Pflegestufe II und somit einen Zuschuss von der gesetzlichen Pflegekasse in Höhe von 1.298 € mtl. Die Kosten für das Heim betragen 3.400 € mtl. Das heißt, sie haben einen Eigenanteil von 2.100 € mtl. Das war für die beiden fast die ganze Rente, so dass sie schon an ihr Erspartes gehen mussten. Aufgrund der Kosten und Qualität der Pflege hat sich ihr Mann Werner dazu entschieden seine Frau zu Hause selbst zu pflegen. Er wird durch eine Tagespflege unterstützt.“

Nach den neuen Pflegegraden gibt es für die Pflege durch Angehörige 901 € mtl. und zusätzlich noch einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € mtl. Dieses reicht leider nicht aus um die Kosten zu decken.

Der beste Vermögensschutz fürs Ersparte im Ruhestand ist eine rechtzeitige Vorsorge zu treffen.

Zu diesem Thema beraten Sie gern, unsere zertifizierten Pflege-Vorsorge-Berater, wie Herr Thomas Kosciuk und auch ich.

Autor

Florian Filipovic

Geschäftsführer Fachwirt für Versicherungen und Finanzen florian.filipovic@gfv-finanzdienst.de Telefon: +49 (0)451 / 450 569 14

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