Schaden durch Unwetter - und nun?

Jedes Jahr geschehen mehrere tausend Schäden, welche auf Sturm, Hagel und weitere Naturgefahren zurückzuführen sind. Im Jahre 2020 waren es bereits 2,1 Milliarden Euro Sachschäden nur durch Naturgefahren.

In der Regel sind Sturm- und Hagelschäden durch die Wohngebäude- und Hausratversicherung abgedeckt.

Wann leisten diese Versicherungen?

Die Wohngebäudeversicherung leistet zum Beispiel bei abgedeckten Dächern, abgeknickten Schornsteinen oder verursachten Schäden durch umgeknickte Bäume.

Wenn allerdings durch einen Sturm das Dach abgedeckt wurde und es infolgedessen hineinregnet, ersetzt die Hausratversicherung den Schaden an der Einrichtung.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Sturm eine Windstärke von 8 (62 km/h) aufweisen kann.

Falls ein Schadenfall eintreten sollte, ist es wichtig, dass der Schaden direkt dokumentiert, also fotografiert wird. Dies muss geschehen bevor die Aufräumarbeiten beginnen.

Eine Auflistung der beschädigten Teile und Gegenstände hilft dem Versicherer den Schaden besser abzuschätzen und im folgenden genauere Ersatzleistungen zu erbringen.

Elementarschutz das A und O

Wer sich weiterhin vor Starkregen oder Hochwasser schützen möchte, braucht zusätzlich eine Elementarschadenversicherung.

Diese wird meist als zusätzlicher Baustein in der Wohngebäude- und Hausratversicherung eingebaut.

Erweiterte Kostenübernahme im Bereich Wohngebäude:
      • Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden (z.B. Schuppen und Garage)
      • Trockenlegung sowie die Sanierung des Gebäudes
      • Eventueller Abriss des Gebäudes
      • Konstruktion und Wiederherstellung eines ähnlichen Gebäudes
      • Mietausfälle
      • Kosten für Unterkünfte
Erweiterte Kostenübernahme im Bereich Hausrat:
      • Übernahme das gesamt beschädigten Inventars
      • Wiederbeschaffungspreis, wenn das gesamte Hab und Gut zerstört worden ist

Fazit

Eine klare Empfehlung von mir ist es, die Gebäude- sowie auch die Hausratversicherung bei einem und demselben Versicherer zu haben. Dieses erleichtert Ihnen die Schadenabwicklung, da die Abteilungen sich untereinander abstimmen.

In Ihrer Region können Naturgefahren keinen Schaden anrichten? Machen Sie doch hier einfach den Check

Bis bald,

Ihre Anna-Maria Rilke

Autorin

Anna-Maria Rilke

Junior Consultant
amr@aiv-gfv.de
Telefon: +49 (0)451 / 450 569 14

Jonas Meyer

Sie haben Fragen?
Wir helfen Ihnen gern.