Wann und was zahlt die Kfz-Kaskoversicherung?

Immer wieder wird mir die Frage gestellt, handelt es sich um einen Teilkasko- oder Vollkaskoschaden? Heute erkläre ich Ihnen den Unterschied der beiden Kaskoversicherungen und was sonst noch zu beachten ist.

Was ist denn überhaupt über die Teilkaskoversicherung abgedeckt?

    • Glasbruchschäden, nicht nur die Frontscheibe, die meistens durch Steinschlag beschädigt wird, sondern alle Scheiben am Fahrzeug. Auch die Scheinwerfer sind darüber versichert.
    • Wildschäden, sprich die Kollision mit Haarwild wie z. B. einem Reh.Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Zusammenstoß mit einem Haarwild unbedingt die Polizei bzw. den Förster informieren. Es wird bei der Schadenmeldung immer eine Bescheinigung benötigt.
    • Fahrzeugdiebstahl und auch der Einbruchsversuch. Allerdings muss man dort unterscheiden, dass der Diebstahl von Hausratgegenständen nicht über die Teilkasko- sondern über die Hausratversicherung abgedeckt ist.
    • Der sogenannte Marderbiss und die Folgen.
    • Schäden durch Brand oder Explosion. Hier auch Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss

Welche Schäden deckt die Vollkaskoversicherung, auch Fahrzeugvollversicherung, genannt?

    • Über die Vollkaskoversicherung sind Schäden an der Karosserie versichert. Sie fahren z. B.  gegen den Pfosten der Toreinfahrt und es entsteht ein Schaden an Ihrem Fahrzeug, so wäre dieser über die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Auch bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug, greift die Vollkaskoversicherung, sofern Sie den Schaden verursacht haben.
    • Vandalismusschäden, dieses sind Schäden, die mutwillig durch Fremde verursacht wurden, werden auch über die Vollkaskoversicherung reguliert.

Schadenfreiheitsrabatt

Noch ein kleiner Hinweis bzgl. des Schadenfreiheitsrabattes (SFR).Bei der Teilkaskoversicherung gibt es keinen SFR, diese wird immer mit 100 % eingestuft. Der Vollkaskoversicherung liegt ein SFR zugrunde, dieser wird meistens dem SFR der Haftpflichtversicherung angepasst. Im Schadenfall kommt es im kommenden Jahr zur Rückstufung.

 

Warum ist denn bei einem geleasten Fahrzeug eine GAP-Deckung ratsam? Ich habe doch eine Vollkaskoversicherung, das reicht doch aus…. Ist das wirklich so?

Wie in den vorangegangenen Absätzen erklärt, leistet die Vollkaskoversicherung bei Schäden am eigenen Fahrzeug, was passiert aber bei einem Totalschaden? Natürlich zahlt die Versicherung, meistens aber nur den Wert des Fahrzeuges. Wir wissen aber alle, dass die Kosten des Fahrzeuges, wenn dieses geleast wird, steigen, es entsteht eine Lücke. Diese wird über die GAP-Deckung, auch Differenz-Kaskoversicherung genannt, aufgefangen.

So, das war es auch schon wieder. Nächste Woche gehe ich auf den Schutzbrief und den Fahrerschutz ein.

Ich wünsche Ihnen eine sonnige Woche.

Ihre Ulrike Stanscheit

Autorin

Ulrike Stanscheit

Assistentin der Geschäftsleitung
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Jonas Meyer

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