War auch Ihre Fahrleistung in den letzten 12 Monaten geringer?

In den Medien hört man jetzt vermehrt, dass die Kraftfahrtversicherer aufgrund der geringeren Fahrleistung Geld erstatten. Wie kommt das zustande?

In Zeiten der Corona-Pandemie waren die Straßen oftmals leergefegt, da die Fahrten zur Arbeit und die Besuche bei Familie und Freunden wegfielen. Der Zweitwagen wurde meistens gar nicht genutzt. Weniger Fahrten, bedeuten auch weniger Unfälle und Schäden für Kfz-Versicherer. Die HUK-Coburg hat ermittelt, dass es im Frühjahr 2020 auf deutschen Straßen bis zu 58 Prozent weniger Autofahrten gab, im November und Dezember lag das Minus nochmal bei rund 50 Prozent.

Der Beitrag zur Kraftfahrtversicherung für das Jahr 2021 wurde von vielen Versicherten bereits im Januar gezahlt. Oftmals wurde hier eine zu hohe Fahrleistung angegeben.

Man sollte daher prüfen, ob man in den letzten 12 Monaten auch eine geringere Fahrleistung hatte. Wenn man die Kilometerangabe bei seinem Versicherer aktualisiert, erhält man oftmals eine Beitragsvergütung.  Hierzu ist nur der aktuelle Kilometerstand notwendig. Bei der Gelegenheit können Sie auch gleich einmal nachfragen, ob der Versicherer einen neuen Tarif anbietet und darum bitten, dass dieser für ihr Fahrzeug gegengerechnet wird, denn dieses ist nicht nur zum 01.01. eines Jahres möglich, sondern im ganzen Jahr.

Eine Anmerkung am Rande, die Unwetter der letzten Wochen werden uns noch ein wenig begleiten. Denken Sie immer daran, dass Elementarschäden (Starkregen, Hagel, Überschwemmung) bereits in einer Teilkaskoversicherung mitversichert sind. Sollte die Teilkaskoversicherung kein Bestandteil Ihres Vertrages sein, so könnten Sie die gesparte Prämie aus den Minderkilometern in diese investieren.

Es lohnt sich immer, die Kraftfahrtversicherung prüfen zu lassen!

Ihre Ulrike Stanscheit

Autorin

Ulrike Stanscheit

Assistentin der Geschäftsleitung
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Jonas Meyer

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