Warum ist die Gliedertaxe der Unfallversicherung für Ärzte so wichtig?

Heute widme ich mich einer speziellen Zielgruppe, den Ärzten und Heilberufen. Hier bieten einige Versicherer spezielle Unfallversicherungen an. Wodurch diese sich auszeichnen und worauf es ankommt, erfahren Sie im Folgenden.

In der Regel leistet die gesetzliche Unfallversicherung, wenn Sie auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg einen Unfall erleiden. Das Gleiche gilt, wenn Sie während der Arbeit verunfallen. Nur passieren die meisten Unfälle jedoch zu Hause oder in der Freizeit. Und hier greift kein gesetzlicher Schutz. Nur eine private Unfallversicherung kann hier gegen die Folgen einer dauerhaften Invalidität schützen. 

Gerade für den Fall einer Invalidität ist es sinnvoll, bei dem Versicherungsschutz eine hohe Einmalleistung zu wählen. Neben der Einmalleistung spielt die Gliedertaxe im Leistungsfall eine entscheidende Rolle. Anhand der Gliedertaxe wird in der privaten Unfallversicherung der Grad der Invalidität nach einem Unfall bemessen in Relation auf den Gesamtkörper. Die Gliedertaxe ordnet Körperteilen (etwa Händen, Füßen, etc.), Sinnesorganen und teilweise auch den inneren Organen für deren Verlust oder dauernde Invalidität feste Prozentsätze zu und diese können sich je nach Versicherer unterscheiden.

Zum Beispiel führt der Verlust von Armen, Beinen oder der Stimme bei einigen Versicherern bereits zu einer 100-prozentigen Invalidität. Je nach Tarif kann auch der Verlust eines Fingers, einer Hand, oder eines Fußes zu einem Invaliditätsgrad von 70 bis 90 Prozent führen.

Warum ist die Gliedertaxe gerade für Ärzte so wichtig?

Ganz einfach an einem Beispiel erklärt. Für einen Chirurgen kann der Verlust eines Fingers bereits das Ende seiner medizinischen Laufbahn sein. Aus diesem Grund bieten einige Versicherer eine verbesserte Gliedertaxe für Ärzte an. Für die spätere Leistung ist die Höhe des Invaliditätsgrades der Gliedertaxe entscheidend.

Versicherer A stuft den Daumen oder Zeigefinger mit 60 Prozent ein. Bei Versicherer B sind es lediglich 45 Prozent für den Daumen und 30 Prozent für den Zeigefinger. Dieses ist im Leistungsfall ein deutlicher Unterschied. In einigen Fällen ist die prozentuale Differenz zwischen zwei Versicherern gar nicht so groß. Dann kommt es auf das nächste Entscheidungskriterium an, die vertraglich vereinbarte Progression.

Hierzu ein kurzes Rechenbeispiel: Wir haben eine Invaliditätssumme in Höhe von 100.000 € vereinbart. So erhalten Sie beim Versicherer A 60.000 € bei Verlust eines Daumens. Von Versicherer B erhalten Sie 45.000 €. Wenn Sie jetzt noch eine Progression vereinbart haben, dann vervielfacht sich die Invaliditätssumme entsprechend.

Progression, der Schlüssel zu mehr Leistung?

Meine Empfehlung zur Höhe der Progression sind 350 Prozent. Mindestens sollten 225 Prozent vereinbart werden.

Die Auswirkung der Progression lässt sich am besten an einem Rechenbeispiel erklären. Nehmen wir unseren Fall von eben. Wenn wir eine Progression von 350 Prozent vereinbart haben, dann erhöht sich der Invaliditätsgrad von 60 Prozent auf 150 Prozent. Somit würden Sie statt 60.000 € nun 150.000 € erhalten.

Fazit

Neben der Versicherungs­summe sind also die Gliedertaxe, die Progression und der Progressions­verlauf entscheidend für die Höhe der Zahlungen im Fall einer Invalidität. Die Progression sorgt dabei für eine Vervielfältigung der Versicherungsleistung, so dass Sie mehr Geld erhalten als nur nach dem festgestellten Invaliditätsgrad.

Zum Schluss möchte ich Sie noch auf einige weitere wichtige Leistungsaspekte aufmerksam machen. Entscheidende Merkmale können für Sie auch die Mitversicherung von Eigenbewegungen (zum Beispiel Umknicken), Infektionen (etwa durch eine Spritze) oder Bewusstseinsstörungen sein.

Haben Sie noch Fragen? Dann kommen Sie gern auf mich zu.

Bis bald,

Ihr Florian Filipović

Autor

Florian Filipovic

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