Was muss ich bei einem Kfz-Schaden beachten?

Es ist schon ärgerlich genug, wenn man einen Unfall verschuldet hat, aber wie verhalte ich mich bei im Schadenfall richtig? 

Hier mal ein paar Punkte, die zur Schadenmeldung benötigt werden: 
      • Schadentag und Schadenuhrzeit 
      • Schadenort 
      • Daten zum Schadengegner: Name, Anschrift, Telefonnummer, amtliches Kennzeichen, Fabrikat (z. B. VW Golf) und, wenn möglich auch das Baujahr des Fahrzeuges. 
      • Schadenhergang: Wie ist der Unfall passiert (z. B. Beim Rückwärtseinparken in eine Parklücke wurde das dahinter parkende Fahrzeug vorn am Stoßfänger leicht touchiert)  
      • Was wurde am gegnerischen Fahrzeug beschädigt (z. B. Stoßfänger vorn) 
Machen Sie Fotos am Unfallort. 

Diese Angaben reichen erst einmal aus, um den Schaden bei der eigenen Versicherung zu melden. 

Sollte am eigenen Fahrzeug auch ein Schaden entstanden sein, dann kann dieser über die Vollkaskoversicherung, wenn vorhanden, abgewickelt werden. Der Schaden sollte aber erst nach Rücksprache mit der Versicherung, vor allem nach Reparaturfreigabe durch diese, repariert werden. 

Hier muss vorab geklärt werden, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht oder, ob sogar ein Schadengutachten erforderlich ist, dieses hängt vom Schadenumfang ab. Sobald dann der Kostenvoranschlag oder auch das Gutachten geprüft wurden, wird die Versicherung mitteilen, in welcher Höhe der Schaden übernommen wird.  

In den nächsten Wochen möchte ich noch einmal darauf eingehen, welche Schäden über die Voll- und auch Teilkaskoversicherung versichert sind. Hier auch warum bei einem geleasten oder finanzierten Fahrzeug eine GAP-Deckung sinnvoll ist. Was der Schutzbrief beinhaltet und warum, eine Fahrerschutzversicherung so wichtig ist. 

Bis bald,

Ihre Ulrike Stanscheit

Autorin

Ulrike Stanscheit

Assistentin der Geschäftsleitung
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Jonas Meyer

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