Wie ist meine Betriebsrente bei Unternehmensinsolvenz abgesichert?

Gerade in Zeiten von Corona stellt sich Ihnen wahrscheinlich die Frage, wie sich eine Unternehmensinsolvenz auf Ihre betriebliche Altersvorsorge (bAV) auswirkt. Welche Auswirkungen eine Unternehmensinsolvenz auf die bAV genau hat, ist vom gewählten Durchführungsweg abhängig.

Gerade in Zeiten von Corona stellt sich Ihnen wahrscheinlich die Frage, wie sich eine Unternehmensinsolvenz auf Ihre betriebliche Altersvorsorge (bAV) auswirkt. Welche Auswirkungen eine Unternehmensinsolvenz auf die bAV genau hat, ist vom gewählten Durchführungsweg abhängig.

Im Falle einer Unternehmensinsolvenz Ihres Arbeitgebers sind die Folgen für die bAV abhängig davon, welcher der fünf Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse, Direktzusage, Unterstützungskasse oder Pensionsfonds gewählt wurde:

  • Direktversicherung und Pensionskasse:
    Oft wird hier das „unwiderrufliche Bezugsrecht“ vereinbart. Bei einer Insolvenz wird die Versicherung i.d.R. auf Sie als den bAV-Empfänger bzw. Anwärter übertragen. Mitunter kann der Vertrag auch von Ihnen privat fortgeführt werden. Wobei dann hier die bisherige Förderung ausbleibt und der Vertrag aus dem Nettoeinkommen bedient wird. Für Pensionskassen einer Versicherungsgesellschaft gelten die gleichen Regelungen. Falls Ihr Arbeitgeber eine eigene Firmen-Pensionskasse gegründet hat, verbleibt dagegen die erdiente Anwartschaft bei der Kasse.
  • Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds:
    Bei diesen doch etwas besonderen Durchführungswegen übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein V. V. a. G. (PSVaG) die Rolle des gesetzlichen Trägers der Insolvenzsicherung.
    Hierbei übernimmt der PSVaG die Funktion des insolventen Arbeitgebers und erbringt die Leistungen in dem Umfang (Garantieleistungen), wie es Ihr Arbeitgeber hätte tun müssen. Der PSVaG kann beim Durchführungsweg Unterstützungskasse den Begünstigten (in diesem Fall Ihnen) auch anbieten, die Versicherung zu übernehmen und privat fortzusetzen. Voraussetzung ist jedoch eine kongruente Rückdeckung durch eine Versicherungslösung.

Es besteht insoweit also ein umfassender, gesetzlicher Insolvenzschutz.

Allerdings wird aller Wahrscheinlichkeit nach, der Beitragssatz für den PSVaG aufgrund der Corona-Pandemie steigen. Somit wird die Insolvenzsicherung deutlich teurer. Der Beitragssatz stieg von 3,1 Promille (2019) auf 4,2 Promille (2020) der jeweiligen Bemessungsgrundlage. Hier stellt sich dann für die Unternehmen bzw. Arbeitgeber die Frage, ob die Durchführungswege der Direktzusage und Unterstützungskasse noch die richtigen sind.

Fazit

Sie müssen sich als abhängig Beschäftigter (Arbeitnehmer) in der Regel keine Sorgen über Ihre Betriebsrente machen. In den meisten Fällen bieten Unternehmen Ihren Mitarbeitern eine Direktversicherung an und beteiligen sich an dieser durch einen Zuschuss.

Bis bald,
Ihr Florian Filipovic´

 

Autor

Florian Filipovic´

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