Zahnzusatzversicherung – Mit dem Restrechnungsbetrags-Prinzip zu mehr Leistung?!

Ich habe gedacht, dass der Bedarf nach Zahnzusatzversicherungen weitestgehend gedeckt ist. Doch, da habe ich mich getäuscht. Es kommen immer häufiger Anfragen zu diesem Thema und welche Zahnversicherung ich aktuell empfehlen kann.

Es ist eine Philosophie-Frage….

Es wird für Sie nichts neues sein, dass jeder Berater eine gewisse Philosophie und Präferenzen bei den Versicherungsgesellschaften hat. Der eine Berater empfiehlt die Apfelsinia und der andere die Banania. Für mich ist es ganz einfach, wollen Sie die Erstattung vom Rechnungsbetrag oder nach dem Restrechnungsbetrag?

Ja, richtig gelesen. Das sind zwei verschiedene Arten der Erstattung. Ich erkläre den kleinen, aber feinen Unterschied des Rechenweges an einem Beispiel.

Rechnungsbetrag abzgl. Vorleistung GKV

REST-Rechnungsbetrag
Rechnungsbetrag                              5.000 €
90 % Erstattung vom Rechnungsbetrag                    4.500 € Erstattung GKV                                 1.000 €
Abzüglich Erstattung GKV                                              1.000 € REST-Rechnungsbetrag                  4.000 €
90 % Erstattung vom REST-Rechnungsbetrag  3.600 €
Gesamterstattung                      4.500 € Gesamterstattung                      4.600 €
Eigenanteil                                       500 € Eigenanteil                                       400 €

 

In diesem Beispiel beträgt der Unterschied zwar „nur“ 100 €, jedoch wenn die GKV bei gleichem Rechnungsbetrag mehr erstattet, erhalten Sie nach dem Restrechnungsbetrag mehr Geld.

 

Welcher Krankenversicherer bietet Ihnen das?

Ganz einfach die Versicherungskammer Bayern in ihrem Tarif ZahnPRIVAT Premium. Neben dem vorteilhaften Rechenverfahren bietet der Tarif noch viele weitere Leistungshighlights.

      • Kieferorthopädie bei Kindern 90% aus max. 4.000 €, d. h. max. 3.600 € Erstattung einmalig in der gesamten Vertragslaufzeit
      • Zahnreinigung zu 90 % aus max. 120 € Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr
      • bis zu 3 fehlende oder zu ziehende Zähne sind versicherbar
      • keine Kürzung aufgrund fehlender Prophylaxe (Bonusheft)
      • volle Leistung auch bei Zahnärzten ohne Kassenzulassung (keine Kürzung!)
      • volle Leistung, auch wenn die GKV nicht leistet (keine fiktive Anrechnung!)

 

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Zahnversicherung ist nicht gleich Zahnversicherung!

Viele von Ihnen denken vielleicht, dass sie einfach mal schnell nach einer Zahnversicherung „googeln“ und diese dann online abschließen. Doch auch hier, wie Sie gerade festgestellt haben, gibt es kleine, aber feine Unterschiede, die im Leistungsfall den Unterschied machen können.

Meine Empfehlung ist es sich vorab ruhig schon einmal online zu informieren und sich dann von einem Versicherungsexperten beraten zu lassen.

 

Fazit

Der Tarif ZahnPRIVAT Premium der Versicherungskammer Bayern ist wie der Name schon sagt, in meinen Augen Premium. Im Vergleich zum Wettbewerb ist dieser dafür nicht viel teurer als andere Tarife. Aufgrund der Beitragskalkulation nach Art der Schadenversicherung erfolgen altersbedingte Beitragssprünge.

Gern können Sie hier einfach mal den Beitrag für sich berechnen.

Ansonsten stehe ich Ihnen gern bei Fragen zur Verfügung.

Bis bald,

 Ihr Florian Filipovic

 

Autor

Florian Filipovic

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